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Treffpunkt Volksdorf in der Firma CTIS Computer-Training und Software-Vertrieb Michael Suhr Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Reparaturbedingungen
1. Geltungsbereich Die Lieferungen der Firma CTIS Computer-Training und Software-Vertrieb Michael Suhr (folgend als CTIS bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Fachhandelsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von CTIS schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der CTIS.
2. Lieferungen und Leistungen 2.1 Die Angebote der CTIS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der CTIS zustande. 2.2 CTIS ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. 2.3 Das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der CTIS ausdrücklich vorbehalten. 2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von CTIS zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Liefervermögen von CTIS vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei CTIS oder beim Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, staatl. Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete, verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte CTIS mit seiner Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen mehr als 6 Wochen dauern, ist auch CTIS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist CTIS berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Arten zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine 3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert, oder Verschiebungen von Lieferterminen mit CTIS vereinbart, die er zu vertreten hat, kann CTIS ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz in Höhe des Listenpreises der Bestellung geltend machen. 3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Abnahme hat CTIS zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
4. Abnahme und Gefahrenübergang 4.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung gilt die Abnahme als erfolgt. 4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. 4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die von CTIS benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der CTIS verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Preise und Zahlungsbedingungen 5.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager, zuzüglich Mehrwertsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben im Lieferland. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden entsprechend der Preisliste zusätzlich berechnet. 5.2 Zahlungen sind sofort nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für CTIS kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht CTIS ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. 5.3 CTIS ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist CTIS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 5.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 5.5 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation erkennen lassen, kann CTIS jederzeit wahlweise Lieferungen Zug-um-Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die CTIS Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von CTIS bis zur Erfüllung aller auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. 6.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der CTIS hinzuweisen und CTIS unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von CTIS berücksichtigt. 6.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit CTIS gehörenden Waren erwirkt CTIS Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für CTIS als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne CTIS zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von CTIS im Sinne der vorstehenden Bestimmungen. 6.4 Bei Zahlungsverzug, auch auf anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von CTIS an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf CTIS zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. 6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch CTIS gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. 6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an CTIS ab. CTIS ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von CTIS wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. CTIS darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. 6.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von CTIS um mehr als 20 %, gibt CTIS auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. 6.8 Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von CTIS. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit CTIS benutzt werden.
7. Gewährleistung 7.1 CTIS gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard-/Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. 7.2 CTIS gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von CTIS schriftlich vereinbart wurden 7.3 Reklamationen der gelieferten Waren wegen offensichtlicher Mängel sind binnen zwei Wochen nach Übergabe, bei verdeckten Mängeln innerhalb zwei Wochen nach Feststellung CTIS schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Ware als einwandfrei. 7.4 Weist die Ware Mängel auf, so hat der Kunde nach Wahl von CTIS Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Betrifft der Mangel einen austauschbaren Teil der Kaufsache, so ist CTIS berechtigt, eine Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht auf den fehlerhaften teil zu beschränken. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zwei mal fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) verlangen. 7.5 Der Kunde ist für die Sicherung der Programme und Daten auf dem PC verantwortlich. Im Falle einer Reparatur des PC's bzw. des Austausches seiner Bestandteile übernimmt CTIS keine Gewähr für die darauf gespeicherten Programme und Daten. Die Wiederherstellung dieser obliegt allein dem Kunden. 7.6 Die Gewährleistungsansprüche gegen CTIS verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.
8. Teilwirksamkeit Sollten eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich eventuell aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
Allgemeine Reparaturbedingungen Unfrei eingehende Sendungen werden von uns nicht angenommen. Die CTIS übernimmt die Transportkosten für die Rücksendung von Reparaturware an Sie nur im Garantiefall. Zur Prüfung des Garantie-Anspruchs ist eine Kopie der Kaufrechnung notwendig. Erbringen Sie diesen Garantienachweis nicht, wird die Ware unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr an Sie zurückgesandt. Der Artikel ist komplett mit Handbüchern, Anschlußkabeln, Treiberdisketten etc. (ganz besonders im Falle einer Gutschrift) in der Originalverpackung frei Haus anzuliefern. Bei Versendung in Nicht-Original- oder unsachgemäßer Verpackung ist der Garantieanspruch gefährdet; für hieraus resultierende Transportschäden entfällt der Garantieanspruch! Bei Produkten, die ohne genaue Fehlerbeschreibung (Angabe defekt ist nicht ausreichend) bei uns eintreffen, behalten wir uns eine kostenpflichtige Fehlerdiagnose oder eine unreparierte Rücksendung gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr vor. Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückgeschickt. Die CTIS behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten vor. Produkte, die nicht bei CTIS bezogen wurden, werden unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückgeschickt. CTIS behält sich vor jederzeit diese Allgemeinen Reparaturbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde ist für die Sicherung der Programme und Daten auf dem PC verantwortlich. Im Falle einer Reparatur des PC's bzw. des Austausches seiner Bestandteile übernimmt CTIS keine Gewähr für die darauf gespeicherten Programme und Daten. Die Wiederherstellung dieser obliegt allein dem Kunden. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CTIS als anerkannt.
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